KUG

7 Fragen zum KUG (Kurzarbeitergeld)

Wir beantworten hier die 7 wichtigsten Fragen zum KUG, mehr davon in einem weiteren Artikel…

  1. Kann ich KUG auch im Voraus beantragen? Ja, das kann man auch im Voraus anzeigen bzw. beantragen….
  2. Muß der Antrag auf KUG einmal oder monatlich gestellt werden? Der Antrag auf KUG muß monatlich mit den jeweils geleisteten Arbeitsstunden des Vormonats bei der AA eingereicht werden.
  3. Muß zuerst Urlaub abgebaut werden? Der Urlaub 2019 muß zuerst genommen, danach auch Überstunden. Der Urlaub 2020 muß nicht genommen werden. Wenn er allerdings schon beantragt und genehmigt ist, kann der AG verlangen, dass der Urlaub genommen wird.
  4. Was bedeutet „10% der Arbeitnehmer mit mindesten 10% Lohnausfall haben“ für die Abrechnung des KUG? 10% der Belegschaft müssen von Kurzarbeit betroffen sein. Die Differenz von normalem Netto und KUG Netto muß mindestens 10% vom normalen Netto betragen, damit das AA KUG bezahlt.
  5. Bis zu welcher Höhe gibt es KUG? KUG wird berechnet bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 6900 Euro (West) bzw. 6450 (Ost).
  6. Hat der Erwerb von KUG Einfluss auf Rentenansprüche? Ja, aber der Verlust ist gering.
  7. Kann der Anteil der Kurzarbeit für jeden Mitarbeiter individuell je nach Auslastung festgelegt werden? Grundsätzlich geht das nur für den ganzen Betrieb oder eine ganze Abteilung oder eine ganze Sparte, nicht aber für einzelne Mitarbeiter. Allerdings kann der Anteil der einzelnen Mitarbeiter unterschiedlich hoch sein.

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