Hilfspakete der Bundesregierung

Wir danken in dieser Zeit den Hilfskräften (und das ist auch richtig so), aber vergessen eine andere Berufsgruppe, die gerade auch extrem viel arbeitet und leistet: unsere gesetzgebenden Organe und deren Mitarbeiter!

Bundestag und Bundesrat

Die Bundesregierung hat in kürzester Zeit wichtige Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, um die enormen Auswirkungen der Pandemie abzufedern. Morgen und Übermorgen durchlaufen sie den Bundestag und am Freitag soll der Bundesrat zustimmen (dieses Mal darf er nicht beraten – nur zustimmen oder verweigern, wovon keiner ausgeht). Es gibt 10 (ZEHN) neue Gesetze, Gesetzesänderungen, Erlasse oder Anordnungen, die in kürzester Zeit erstellt wurden. Das ist ein Kraftakt, den wir alle wertschätzen sollten! DANKE!

Was die meisten von Euch interessiert ist die Corona Soforthilfe für Soloselbständige und kleine KMU´s. Im Gesetzentwurf werden finanzielle Soforthilfen (keine Kredite!) aus allen Wirtschaftsbereichen für Firmen bis 100 Mitarbeiter festgelegt. Die Umsetzung der Ausschüttung wird an die Länder übergeben.

Brandenburg hat schon mal veröffentlicht, welche Unterlagen zur Erlangung der Soforthilfe notwendig sind:

  • Handelsregister Auszug oder vergleichbare Unterlagen
  • Gewerbeanmeldung
  • Kopie Personalausweis
  • Lohnjournal oder gleichwertige Unterlage für Beschäftigte
  • Formular „Erklärung über bereits erhaltene bzw. beantragte de-minimis Beihilfen“

Untersützung

  • Bis 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 Euro
  • Bis 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 Euro
  • Bis 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 Euro
  • Bis 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 Euro

Weitere Details für die Umsetzung in NRW folgen, sobald sie bekannt sind….

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