Rettungsring für Mittelstand

Überbrückungshilfe für KMU

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunkturpaketes ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt, dessen Volumen auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt wird. Die Überbrückungshilfe wird kleinen und mittleren Unternehmen für die Monate Juni bis August 2020 gewährt und ist branchenübergreifend.

Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt im April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber den Vorjahresmonaten eingebrochen sind und deren erwartete Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 bei mindestens 50 % liegen. Bei neu gegründeten Unternehmen werden die Umsätze von Nov/Dez 2019 als Basis herangezogen.

Was wird erstattet?

Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten. Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.08.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.

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